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Es ist angebracht, das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen auszuweiten, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, die Transaktionen bezüglich eines in der Liste aufgeführten Schiffs unterstützen, wodurch sie das Verbot nach Artikel 4x des Beschlusses 2014/512/GASP, das darauf abzielt, die Fähigkeit Russlands, einen Krieg gegen die Ukraine zu führen, einzuschränken, umgehen. Darüber hinaus ist es angebracht, Beschränkungen für außerhalb der Union niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen einzuführen, bei denen es sich um Kredit- oder Finanzinstitute oder Organisationen gemäß der Auflistung in Anhang XIX des Beschlusses 2014/512/GASP handelt, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten oder die an Transaktionen beteiligt sind, die unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in Artikel 4p des Beschlusses 2014/512/GASP festgelegten Verbote fördern.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen ausgeweitet, die…
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern auf Organisationen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in dem Beschluss 2014/512/GASP und der…
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute aus Drittländern sowie Anbieter von Krypto-Diensten auch auf Organisationen…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb der Union könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.