Erwägungsgrund 10 32025D0396
Um das Risiko einer Umgehung so gering wie möglich zu halten, ist es angezeigt, die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien, die ebenfalls durch den Beschluss 2014/512/GASP beschränkt sind, in die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete zu beschränken.