Erwägungsgrund 6 32025D0396
Die Union ist nach wie vor entschlossen, alle ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Instrumente zu nutzen, um die Konsolidierung der illegalen Besetzung der nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja (im Folgenden „nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete“) durch Russland zu verhindern und die vollständige Wiederherstellung der Souveränität der Ukraine über ihr gesamtes international anerkanntes Hoheitsgebiet zu unterstützen. Um die wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Integration der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete in die Russische Föderation zu verhindern und die Umgehung der im Beschluss 2014/512/GASP des Rates festgelegten restriktiven Maßnahmen der Union durch die Russische Föderation über diese nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete zu verhindern, ist es angezeigt, die im Beschluss (GASP) 2022/266 festgelegten restriktiven Maßnahmen auszuweiten.