Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Bemühungen zur Erbringung humanitärer Hilfe, zur wirtschaftlichen Erholung, zum Wiederaufbau und zur Stabilisierung zu verstärken, sollte der Rat die Festlegung eines Ablaufdatums für die Ausnahme für humanitäre Zwecke aus dem Beschluss (GASP) 2024/1496 des Rates streichen, die eine Ausnahme aus humanitären Gründen von Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf — und von den Beschränkungen für die Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an — natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die gemäß dem Beschluss 2013/255/GASP benannt sind, zugunsten bestimmter Kategorien von Akteuren vorsieht.
Im Hinblick darauf, die Kohärenz zwischen den Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen und den vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen…
Am 23. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/408 erlassen, mit dem für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten bis zum 24. August 2023 zugunsten…
Der Rat hat am 23. Februar 2023 den Beschluss (GASP) 2023/408 angenommen, mit dem für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten bis zum 24. August 2023…
Der Rat hat am 23. Februar 2023 den Beschluss (GASP) 2023/408 angenommen, mit dem eine Ausnahme vom Einfrieren der Vermögenswerte von benannten natürlichen oder…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1204 wird auch die für bestimmte Akteure der humanitären Hilfe geltende Ausnahme von den Maßnahmen zum Einfrieren von…
Um die Einheitlichkeit der Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen und mit den vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen angenommenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.