Erwägungsgrund 10 32021R0818
Wie durch die gemäß Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Aktion der Union für die Kulturhauptstädte Europas (im Folgenden „Aktion Kulturhauptstädte Europas“) beispielhaft gezeigt, spielt der Kultur- und Kreativsektor eine wichtige Rolle bei der Stärkung und Wiederbelebung von Gebieten der Union. Damit ist der Kultur- und Kreativsektor ein wesentlicher Faktor, der dem Qualitätstourismus und der regionalen, lokalen und städtischen Entwicklung in der gesamten Union Auftrieb verleiht.