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Am 18. Dezember 2023 erließ die EBA Leitlinien zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität, einschließlich Diversitätsstrategien und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2023/08) . Die Leitlinien bestimmen das Verfahren für die Bildung einer repräsentativen Stichprobe von Instituten und legen für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur Förderung der Diversität auf Ebene des Leitungsorgans die Informationen fest, die den zuständigen Behörden und durch die zuständigen Behörden der EBA zu übermitteln sind, einschließlich der gemäß Artikel 435 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 offengelegten Informationen. Für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs des geschlechtsspezifischen Lohngefälles auf Ebene des Leitungsorgans sind in den Leitlinien auch die Informationen festgelegt, die den zuständigen Behörden und durch die zuständigen Behörden der EBA gemäß Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU zu übermitteln sind.
Die zuständigen Behörden erheben die Angaben, die gemäß Artikel 435 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 veröffentlicht werden, und nutzen…
Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und unter Berücksichtigung von Absatz 2 des vorliegenden Artikels Leitlinien für die…
Im Hinblick auf den Erlass der Leitlinien EBA/GL/2023/08 der EBA ist es angemessen, den Beschluss (EU) 2024/461 (EZB/2024/2) zu ändern, um auch die Erhebung von…
Die von den zuständigen Behörden zu erhebenden Vergleichsinformationen wurden von der EBA in den Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des…
Die Leitlinien EBA/GL/2022/06 und EBA/GL/2022/08 der EBA enthalten eine ausführliche Beschreibung der Daten, die den zuständigen Behörden zum Zweck des…
Der folgende Artikel 4a wird eingefügt: Anforderungen an die Übermittlung von Informationen über Maßnahmen zur Förderung der Diversität Die NCAs übermitteln der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.