Erwägungsgrund 1 32025D0451
Im Beschluss (EU) 2024/461 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/2) werden die Anforderungen an die Übermittlung von Informationen an die Europäische Zentralbank festgelegt, die beaufsichtigte Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) zum Zweck des Vergleichs von Vergütungstrends und -praktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, gebilligter höherer Höchstwerte für das Verhältnis sowie von Personen mit hohem Einkommen melden.