Erwägungsgrund 5 32025D0463
Die beiden Vertragsparteien haben ihre Absicht bestätigt, das Abkommen um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern. Das verlängerte Abkommen sollte inhaltlich mit dem Abkommen identisch bleiben. Damit die Kontinuität des Abkommens sichergestellt ist, sollte die Verlängerung rückwirkend ab dem 8. November 2024 gelten.