Beschluss (EU) 2025/463 des Rates vom 5. März 2025 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32025D0463
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