Art. 4 32025D0536BESCHLUSS (EU) 2025/536 DES RATES vom 27. Januar 2025 über den Beitritt des Königreichs Tonga zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D0541BESCHLUSS (EU) 2025/541 DES RATES vom 27. Januar 2025 über den Beitritt Tuvalus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D2374BESCHLUSS (EU) 2025/2374 DES RATES vom 4. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die Mitteilungen ACCC/C/2015/128 über den Zugang zu Gerichten bei Beschlüssen über staatliche Beihilfen, ACCC/C/2013/96 über Vorhaben von gemeinsamem Interesse, ACCC/C/2014/121 betreffend die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und ACCC/C/2010/54 über nationale Aktionspläne im Energiebereich zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D0643BESCHLUSS (EU) 2025/643 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde im Namen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D2563BESCHLUSS (EU) 2025/2563 DES RATES vom 24. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 34. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation bezüglich der Annahme von Änderungen des Codes für Alarmierungs- und Anzeigeeinrichtungen und der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D0894BESCHLUSS (EU) 2025/894 DES RATES vom 5. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im WPA-Rat und im Ausschuss hoher Beamter, die beide durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits eingesetzt wurden, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Rates, der Geschäftsordnung für die Streitbeilegung und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter und Mediatoren sowie der Geschäftsordnung des Ausschusses hoher Beamter zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.