Art. 4 32025D0537BESCHLUSS (EU) 2025/537 DES RATES vom 27. Januar 2025 über den Beitritt Niues zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D0541BESCHLUSS (EU) 2025/541 DES RATES vom 27. Januar 2025 über den Beitritt Tuvalus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D2374BESCHLUSS (EU) 2025/2374 DES RATES vom 4. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die Mitteilungen ACCC/C/2015/128 über den Zugang zu Gerichten bei Beschlüssen über staatliche Beihilfen, ACCC/C/2013/96 über Vorhaben von gemeinsamem Interesse, ACCC/C/2014/121 betreffend die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und ACCC/C/2010/54 über nationale Aktionspläne im Energiebereich zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D0643BESCHLUSS (EU) 2025/643 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde im Namen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D1296BESCHLUSS (EU) 2025/1296 DES RATES vom 16. Juni 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32025D0866BESCHLUSS (EU) 2025/866 DES RATES vom 14. April 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.