Erwägungsgrund 6 32025D0538
Das Abkommen zwischen der Republik Island und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.
Das Abkommen zwischen der Republik Island und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.