Art. 3 32024D3226BESCHLUSS (EU) 2024/3226 DES RATES vom 16. Dezember 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf ein Abkommen über die Festlegung von Regeln für die Teilnahme des Königreichs Norwegen an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu staatlichen Diensten
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Raumfahrt“ des Rates, die als Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird, und im…
Art. 4 32026D0587BESCHLUSS (EU) 2026/587 DES RATES vom 9. März 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, in dem die Regeln für die Teilnahme der Ukraine an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu den GOVSATCOM-Diensten und den im Rahmen des Programms der Union für sichere Konnektivität bereitgestellten staatlichen Diensten festgelegt werden
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Raumfahrt“ des Rates, die als Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird, geführt.
Art. 3 Abs. 1 32023D2756BESCHLUSS (EU) 2023/2756 DES RATES vom 4. Dezember 2023 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Staat Israel über ein Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Luftfahrt“ geführt, die zum Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird.
Art. 2 32024D0995BESCHLUSS (EU, Euratom) 2024/995 DES RATES vom 12. März 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über institutionelle Bestimmungen in Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Bezug zum Binnenmarkt, über ein Abkommen über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union und über ein Abkommen, das die Grundlage für den ständigen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Zusammenhalt der Union bildet
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „EFTA“, die gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV als Sonderausschuss tätig wird, und auf der Grundlage der im…
Art. 4 32024D1293BESCHLUSS (EU) 2024/1293 DES RATES vom 29. April 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Änderungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Landverkehr“ des Rates geführt, die als Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird.