Erwägungsgrund 2 32015D1333
Am 28. Februar 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen angenommen, mit dem der Resolution 1970 (2011) Rechnung getragen und angesichts des Ernstes der Lage in Libyen weitere restriktive Maßnahmen verhängt wurden.