Art. 4 Abs. 1 32025D0129BESCHLUSS (GASP) 2025/129 DES RATES vom 21. Januar 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Die Hohe Vertreterin ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…
Art. 4 Abs. 2 32025D0809BESCHLUSS (GASP) 2025/809 DES RATES vom 23. April 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten erfolgt durch das estnische Zentrum für Verteidigungsinvestitionen.
Art. 4 Abs. 1 32024D1713BESCHLUSS (GASP) 2024/1713 DES RATES vom 13. Juni 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509…
Art. 4 Abs. 1 32024D2496BESCHLUSS (GASP) 2024/2496 DES RATES vom 23. September 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…
Art. 4 Abs. 1 32025D0823BESCHLUSS (GASP) 2025/823 DES RATES vom 25. April 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Armee der Republik Nordmazedonien
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…