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Eine Unterstützungsmaßnahme, die im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten der Republik Moldau (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Mit der Unterstützungsmaßnahme werden die folgenden Ziele verfolgt:
Beitrag zur Stärkung der Militär- und Verteidigungskapazitäten der Streitkräfte der Republik Moldau, um die nationale Sicherheit, Stabilität und Resilienz zu erhöhen und somit auch einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung in Krisen und Notfällen zu verwirklichen;
Unterstützung der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung zwischen der Union und der Republik Moldau im Hinblick darauf, die Kapazitäten der Republik Moldau zur Teilnahme an militärischen Missionen und Operationen der Union im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken, die Einhaltung von Standards der Union und die Interoperabilität zu beschleunigen und die Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union zu fördern.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen, einschließlich der erforderlichen technischen Ausbildung, finanziert.
Mobilitätsausrüstung;
Ausrüstung für Führung und Kontrolle.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 40 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Mit der Unterstützungsmaßnahme werden die folgenden Ziele verfolgt:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
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