Erwägungsgrund 4 32025D0800
Der Gemeinsame Ausschuss sollte auf seiner nächsten Sitzung einen Beschluss gemäß Artikel 13 Absatz 4 des Windsor-Rahmens annehmen, mit dem dieser neu erlassene Rechtsakt der Union in Bezug auf Bestimmungen, die Bedingungen und technische Spezifikationen für das Inverkehrbringen von Produkten enthalten oder sich auf die Erbringung von Dienstleistungen beziehen, die sich auf den freien Warenverkehr auswirken können, mit Ausnahme der Artikel 102, 108 und 110 in Anhang 2 des Windsor-Rahmens aufgenommen wird.