Art. 2 32021D0463BESCHLUSS (EU) 2021/463 DES RATES vom 9. März 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR eingesetzten Verwaltungsausschuss in Bezug auf die Änderungen jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von der Kommission vorgetragen. Die Mitgliedstaaten vertreten den Standpunkt der Union bei einer förmlichen Abstimmung…
Art. 2 Abs. 2 32020D1494BESCHLUSS (EU) 2020/1494 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens zu vertreten ist
Die Mitgliedstaaten der Union vertreten den Standpunkt der Union bei einer förmlichen Abstimmung im Verwaltungsausschuss gemeinsam handelnd im Interesse der…
Art. 2 Abs. 1 32015D2176BESCHLUSS (EU) 2015/2176 DES RATES vom 23. November 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und auf der Plenartagung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) bezüglich der Annahme eines Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Der in Artikel 1 Absatz 1 festgelegte Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten vertreten, die im Interesse der Union gemeinsam handeln.
Art. 2 32018D1609BESCHLUSS (EU) 2018/1609 DES RATES vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sowie im UNECE-Binnenverkehrsausschuss hinsichtlich der Annahme des Übereinkommens zur Erleichterung der Grenzübertrittsverfahren für Reisende, Gepäck und Frachtgepäck im internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vertreten.
Art. 2 Abs. 1 32017D1192BESCHLUSS (EU) 2017/1192 DES RATES vom 26. Juni 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und auf der Plenartagung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu der Annahme von Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Der in Artikel 1 Absatz 1 festgelegte Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten vertreten, die im Interesse der Union gemeinsam handeln.
Art. 2 Abs. 1 32020D1584BESCHLUSS (EU) 2020/1584 DES RATES vom 26. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Annahme des Änderungsantrags 46 zu Anhang 6 Teil I und des Änderungsantrags 39 zu Anhang 6 Teil II des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, den Aufschub der künftigen Anforderung der Ausstattung mit 25-Stunden-Tonaufzeichnungsanlagen für das Cockpit zur Vermeidung unbeabsichtigter Folgen aufgrund der COVID-19-Pandemie betreffend, zu vertreten ist
Der in Artikel 1 Absatz 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder des ICAO-Rates sind und gemeinsam handeln.