Beschluss (EU) 2025/805 des Rates vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Am 22. April 2020 beschloss das Ministerkomitee, Tunesien zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss gilt diese Einladung fünf Jahre ab ihrer Annahme, d. h. bis zum 23. April 2025 (im Folgenden „Frist“).
Erwägungsgrund 4 32025D0805
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