Erwägungsgrund 5 32025D0805
Mit Schreiben vom 20. Februar 2025 beantragte Tunesien eine Verlängerung der Frist bis zum 23. April 2027, um die internen Verfahren abschließen zu können.
Mit Schreiben vom 20. Februar 2025 beantragte Tunesien eine Verlängerung der Frist bis zum 23. April 2027, um die internen Verfahren abschließen zu können.