Erwägungsgrund 7 32025D0819
Am 13. Februar 2025 übermittelte das Sekretariat des Ausschusses den Vertragsparteien den im Dokument IC-CP(2025)1 prov dargelegten überarbeiteten Vorschlag des Vorsitzes des Ausschusses der Vertragsparteien zur Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens von Istanbul (im Folgenden „vorgesehener Rechtsakt“). Das Sekretariat ersuchte die Vertragsparteien, den vorgesehenen Rechtsakt im schriftlichen Verfahren zu billigen, und teilte ferner mit, dass der vorgesehene Rechtsakt als angenommen gelte, sollten beim Sekretariat bis zum 30. April 2025 keine schriftlichen Einwände erhoben werden.