Beschluss (EU) 2025/819 des Rates vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Die Annahme des vorgesehenen Rechtsakts würde dazu führen, dass die derzeitigen Abstimmungsregeln im Wesentlichen weiterhin gelten, wobei die Union zusätzlich zu den Stimmen der Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien sind, über eine Stimme verfügt. Die Hinzufügung der Konsensklausel und der Überprüfungsklausel sollte für die Union annehmbar sein.
Erwägungsgrund 9 32025D0819
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