Erwägungsgrund 6 32025D0942
Angesichts der Weiterentwicklung des Systems für den Austausch von Formblättern (Exchange of Forms — EoF) gemäß Anhang II des Durchführungsbeschlusses C(2019)2866 der Kommission und der Notwendigkeit, die Standardformblätter gemäß Artikel PMwSt. 19 Absatz 1 mit dem Durchführungsbeschluss in Einklang zu bringen, sowie der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, dass der Standpunkt der Union diesen Entwicklungen Rechnung tragen muss, sollten im Einklang mit dem in Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Abstimmung hinsichtlich der Festlegung des Standpunkts der Union vorgesehen werden.