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Der Beschluss (GASP) 2023/855 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) einen Beitrag zur Stärkung der moldauischen Krisenbewältigungsstrukturen mit Schwerpunkt auf dem Sicherheitssektor durch:
die strategische Beratung der moldauischen Behörden;
die Ermittlung des Bedarfs in den Bereichen Organisation, Ausbildung und Ausrüstung;
die schrittweise Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und ermittelten Lösungen;“.
Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Der Satz „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für jeden darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt“ wird gestrichen.
Der folgende Unterabsatz wird angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Moldova für den Zeitraum vom 22. Mai 2025 bis zum 31. Mai 2027 beläuft sich auf 19 817 594,70 EUR.“
Artikel 14 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die EUPM Moldova verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten in Einklang mit der gemäß ihrem Mandat erfolgten strategischen Beratung nach Artikel 2 Absatz 2.“
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 18 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 31. Mai 2027.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.