Erwägungsgrund 5 32025D0967
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Cyber-Range-Verbände“ dem Rat und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 14. Februar 2025 mit, dass sich die Projektmitglieder des genannten SSZ-Projekts einstimmig auf Folgendes geeinigt haben: darauf, dass sie die Schweiz zur Teilnahme an diesem Projekt einladen möchten, auf den Umfang, die Form und die relevanten Phasen der Teilnahme der Schweiz an diesem Projekt und darauf, dass die Schweiz die allgemeinen Bedingungen nach Artikel 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt.