Erwägungsgrund 6 32025D0967
Das PSK hat am 15. April 2025 Einvernehmen über eine Stellungnahme zur Mitteilung des Koordinators des SSZ-Projekts „Cyber-Range-Verbände“ zu dem Antrag der Schweiz auf Teilnahme an diesem Projekt (im Folgenden „Mitteilung“) erzielt. Das PSK hat insbesondere die in der Mitteilung übermittelte Beschreibung des SSZ-Projekts „Cyber-Range-Verbände“, einschließlich der Ziele, der Organisations- und der Beschlussfassungsstrukturen sowie der vorrangigen Arbeitsbereiche, zur Kenntnis genommen. Ferner hat das PSK Kenntnis davon genommen, dass im Rahmen des Projekts keine EU-Verschlusssachen oder sicherheitskritischen Informationen ausgetauscht werden und dass das Projekt nicht mit der Unterstützung der Europäischen Verteidigungsagentur (im Folgenden „EDA“) gemäß Artikel 3 Buchstabe g des Beschlusses (GASP) 2020/1639 durchgeführt wird. Zudem hat das PSK zur Kenntnis genommen, dass das SSZ-Projekt „Cyber-Range-Verbände“ nicht die Beschaffung von Rüstungsgütern, Forschung und Fähigkeitenentwicklung umfasst und dass es auch nicht die Verwendung und Ausfuhr von Waffen oder Fähigkeiten und Technologien zum Gegenstand hat. Ferner hat es Kenntnis davon genommen, dass das Projekt keine Rechtsträger, Investitionen oder Finanzmittel von an der SSZ teilnehmenden Mitgliedstaaten und keine Anträge auf Unionsmittel für Projekttätigkeiten umfasst.