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Der Sonderbeauftragte wendet die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die betreffenden vom Hohen Vertreter erlassenen Durchführungsbestimmungen an.
Der Sonderbeauftragte schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den betreffenden vom Hohen Vertreter erlassenen Durchführungsbestimmungen.
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