Art. 13a 32023D0963
Der Sonderbeauftragte wendet die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj). an. Der Hohe Vertreter erlässt die Durchführungsbestimmungen für den Sonderbeauftragten.
Der Sonderbeauftragte schützt natürliche Personen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den in der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj). festgelegten Vorschriften. Der Hohe Vertreter erlässt die Durchführungsbestimmungen für den Sonderbeauftragten.