Art. 14 32025D0976
Unterstützung im Zusammenhang mit Ansprüchen
Der Sonderbeauftragte und die Mitglieder des Arbeitsstabs des Sonderbeauftragten leisten Unterstützung bei der Bearbeitung von Ansprüchen und Pflichten, die auf den Mandaten früherer Sonderbeauftragter der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess beruhen, und gewähren administrative Hilfe und Zugang zu den entsprechenden Dokumenten.