Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
Das PSK unterhält eine enge Verbindung zum Sonderbeauftragten und ist dessen vorrangige Anlaufstelle im Rat. Unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters erhält der Sonderbeauftragte im Rahmen des Mandats strategische Leitlinien und politische Vorgaben vom PSK.
Der Sonderbeauftragte gewährleistet Maßnahmen und Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und dessen einschlägigen Dienststellen, die regelmäßig, systematisch, gründlich und klar sind.
Der Sonderbeauftragte wird die Region regelmäßig besuchen und für eine enge Abstimmung mit den relevanten Delegationen der Union in der Region, einschließlich des Büros des Vertreters der Europäischen Union (Westjordanland und Gazastreifen, UNRWA) und der Delegation der Europäischen Union im Staat Israel, und über diese für eine enge Abstimmung mit den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten sorgen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.