Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit die politischen Ziele gemäß Artikel 2 erreicht werden, besteht das Mandat darin,
einen aktiven und effizienten Unionsbeitrag zu Aktionen und Initiativen zu leisten, die zu einer endgültigen Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts auf der Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung sowie gemäß den Parametern der Union und den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, einschließlich der Resolutionen 2334 (2016) und 2803 (2025), führen, und entsprechende Vorschläge für Aktionen der Union vorzulegen;
enge Kontakte mit allen am Friedensprozess beteiligten Parteien zu fördern und zu pflegen, insbesondere mit Israel und der Palästinensischen Behörde, den relevanten politischen Akteuren und Ländern der Region und anderen betroffenen Ländern sowie den VN und anderen relevanten internationalen Organisationen, wie die Liga der Arabischen Staaten oder der Golf-Kooperationsrat, um mit ihnen bei der Stärkung des Friedensprozesses zusammenzuarbeiten;
die sich entwickelnde regionale Lage im Nahen Osten und insbesondere die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und einer Reihe arabischer Länder zu nutzen, um den Friedensprozess weiter voranzubringen und so zur Stabilität der Region beizutragen;
den Faktoren, die die regionale Dimension des Friedensprozesses beeinflussen, einschließlich der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Konflikt im Gazastreifen bzw. in der gesamten Region nach den brutalen und willkürlichen Terrorangriffen der Hamas gegen Israel vom 7. Oktober 2023, der Zusammenarbeit mit den arabischen Partnern und der Umsetzung der Arabischen Friedensinitiative besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
zur Umsetzung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts im Einklang mit der Resolution 2803 (2025) des VN-Sicherheitsrates beizutragen;
die Friedensverhandlungen zwischen den Parteien aktiv zu unterstützen und einen Beitrag dazu zu leisten, auch indem im Rahmen dieser Verhandlungen im Namen der Union und im Einklang mit ihrer gefestigten, langjährigen Politik Vorschläge vorgelegt werden;
für eine kontinuierliche Präsenz der Union in den relevanten internationalen Gremien zu sorgen;
zur Bewältigung von Krisen und zu Frühwarnung beizutragen;
zur Umsetzung der zwischen den Parteien ausgehandelten internationalen Übereinkünfte beizutragen und mit den Parteien auf diplomatischer Ebene Kontakt aufzunehmen, wenn diese Übereinkünfte nicht eingehalten werden;
zu den politischen Bemühungen um eine nachhaltige Lösung für die Zeit nach dem Krieg im Gazastreifen, der integraler Bestandteil eines künftigen palästinensischen Staates ist, beizutragen, die Rückkehr der Palästinensischen Behörde nach Gaza zu unterstützen, auch durch die Förderung von Gesprächen zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde, und die humanitären Bemühungen zu fördern;
mit den Unterzeichnern von Übereinkünften im Rahmen des Friedensprozesses konstruktive Beziehungen zu unterhalten, um so die Einhaltung der grundlegenden demokratischen Normen, einschließlich der Achtung des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte und des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit, zu fördern;
Vorschläge für Interventionen der Union im Rahmen des Friedensprozesses und zu der Frage vorzulegen, wie die Initiativen der Union und ihre laufenden Bemühungen im Zusammenhang mit dem Friedensprozess, wie etwa der Unionsbeitrag zu den palästinensischen Reformen und die Globale Allianz für die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung, einschließlich der politischen Aspekte der relevanten Entwicklungsvorhaben der Union, am besten fortgesetzt werden können;
die Parteien zu ersuchen, einseitige Maßnahmen zu unterlassen, die die Durchführbarkeit der Zwei-Staaten-Lösung gefährden, insbesondere in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich der Siedlungspolitik und der Aufstachelung zu Gewalt und Hetze;
in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte einen Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechtspolitik der Union, einschließlich der Leitlinien der Union zu den Menschenrechten, insbesondere die Leitlinien der Union zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte sowie betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen ihrer Diskriminierung, und der Politik der Union hinsichtlich der Resolution des VN-Sicherheitsrates 1325 (2000) bezüglich Frauen, Frieden und Sicherheit zu leisten;
einen Beitrag zum besseren Verständnis der Rolle der Union und ihrer besseren Sichtbarkeit unter den für die Meinungsbildung maßgeblichen Personen in der Region zu leisten;
mit Vertretern der Zivilgesellschaft, einschließlich Frauen und junger Menschen, sowie mit Akteuren zusammenzuarbeiten, die an Maßnahmen zur Vertrauensbildung zwischen den Parteien beteiligt sind.
Der Sonderbeauftragte unterstützt die Arbeit des Hohen Vertreters und behält alle Aktivitäten der Union in der Region im Zusammenhang mit dem Nahost-Friedensprozess im Blick.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.