Erwägungsgrund 3 32026D1070
Nach Artikel 26.1 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens kann der Gemischte CETA-Ausschuss, Änderungen an dem Abkommen prüfen oder beschließen.
Nach Artikel 26.1 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens kann der Gemischte CETA-Ausschuss, Änderungen an dem Abkommen prüfen oder beschließen.