Beschluss (EU) 2026/1070 des Rates vom 5. Mai 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss zur Aufnahme pharmazeutischer Wirkstoffe als Arzneimittel in Anhang 1 Nummer 2 des Protokolls über die gegenseitige Anerkennung des Programms für die Einhaltung und Durchsetzung der Guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Erzeugnisse zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15 Absatz 5 des CETA-Protokolls über die gegenseitige Anerkennung des Programms für die Einhaltung und Durchsetzung der Guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Erzeugnisse (im Folgenden „GMP-Protokoll“) überprüft die Gemischte Sektorgruppe auf Ersuchen der Vertragsparteien des Abkommens die Anhänge des GMP-Protokolls und erarbeitet Empfehlungen für deren Änderung zur Prüfung durch den Gemischten CETA-Ausschuss.
Erwägungsgrund 5 32026D1070
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