Erwägungsgrund 7 32026D1070
Der Gemischte CETA-Ausschuss soll einen Beschluss über die Aufnahme der pharmazeutischen Wirkstoffe in den operativen Geltungsbereich der in Anhang 1 des GMP-Protokolls aufgeführten Arzneimittel annehmen.
Der Gemischte CETA-Ausschuss soll einen Beschluss über die Aufnahme der pharmazeutischen Wirkstoffe in den operativen Geltungsbereich der in Anhang 1 des GMP-Protokolls aufgeführten Arzneimittel annehmen.