Art. 4 Abs. 1 32025D1562BESCHLUSS (GASP) 2025/1562 DES RATES vom 25. Juli 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der albanischen Streitkräfte
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…
Art. 4 Abs. 1 32026D1218BESCHLUSS (GASP) 2026/1218 DES RATES vom 4. Juni 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…
Art. 4 Abs. 1 32026D1028BESCHLUSS (GASP) 2026/1028 DES RATES vom 5. Mai 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Senegals im Rahmen der Jaunde-Architektur
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den…
Art. 4 Abs. 1 32026D2196BESCHLUSS (GASP) 2026/2196 DES RATES vom 28. September 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Cabo Verdes
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…
Art. 4 Abs. 1 32026D1721BESCHLUSS (GASP) 2026/1721 DES RATES vom 13. Juli 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509…