Erwägungsgrund 5 32026D1082
Wie in den Erklärungen von Brüssel vom 18. Dezember 2024 und vom 17. Dezember 2025 bekräftigt wurde, haben die Führungsspitzen der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Abstimmung mit den Führungsspitzen des Westbalkans die Fortsetzung der Zusammenarbeit der Union mit der Region im Hinblick auf die Weiterentwicklung ihrer Verteidigungsfähigkeiten und -kapazitäten, auch im Rahmen der EFF gefordert.