Erwägungsgrund 1 32023D1165
Am 6. April 2022 nahmen das Europäische Parlament und der Rat den Beschluss (EU) 2022/563 über die Makrofinanzhilfe der Union für die Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“) in Höhe von 150000000 EUR in Form von mittelfristigen Darlehen und Zuschüssen an. Die Grundsatzvereinbarung, in der die Makrofinanzhilfe der Union festgehalten ist, trat am 18. Juli 2022 in Kraft und diese Finanzhilfe ist für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren verfügbar. Am 1. August 2022 wurde die erste Tranche in Höhe von 50000000 EUR ausgezahlt, nachdem alle mit der Union in der Grundsatzvereinbarung vereinbarten politischen Maßnahmen von Moldau erfolgreich durchgeführt worden waren.