Erwägungsgrund 5 32026D1133
In seinem Urteil vom 28. April 2015 in der Rechtssache C-28/12, Kommission gegen Rat (im Folgenden „Urteil“), hat der Gerichtshof den Beschluss 2011/708/EU mit der Begründung für nichtig erklärt, dass der Rat in einem gemeinsam mit den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten erlassenen Rechtsakt nicht rechtmäßig zur Unterzeichnung und zur vorläufigen Anwendung des Beitrittsabkommens und des Zusatzabkommens ermächtigen könne. Der Gerichtshof hat die Wirkungen des Beschlusses 2011/708/EU aufrechterhalten, bis innerhalb angemessener Frist nach Verkündung des Urteils ein neuer vom Rat nach Artikel 218 Absätze 5 und 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu erlassender Beschluss in Kraft getreten ist.