Beschluss (EU) 2026/1133 des Rates vom 18. Mai 2026 über den Abschluss — im Namen der Union — des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und über den Abschluss — im Namen der Union — des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island als zweiter Partei und dem Königreich Norwegen als dritter Partei betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei
Um dem Urteil nachzukommen, hat der Rat den Beschluss (EU) 2023/684 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Beitrittsabkommens und des Zusatzabkommens angenommen.
Erwägungsgrund 6 32026D1133
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