Beschluss (EU) 2026/1133 des Rates vom 18. Mai 2026 über den Abschluss — im Namen der Union — des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und über den Abschluss — im Namen der Union — des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island als zweiter Partei und dem Königreich Norwegen als dritter Partei betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei
Das Beitrittsabkommen und das Zusatzabkommen wurden von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert. Die Republik Kroatien soll dem Beitrittsabkommen und dem Zusatzabkommen gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2011 beitreten.
Erwägungsgrund 7 32026D1133
Erwägungsgrund 7 32026D1133Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen