Erwägungsgrund 2 32026D1163
Die Verhandlungen führten zu zwei parallelen Rechtsinstrumenten. Das erste Instrument ist das Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits, gemeinhin als „Modernisiertes Globalisierungsabkommen“ bezeichnet, (im Folgenden „MGA“), das die Säule „Politischer Dialog und Zusammenarbeit“ und die Säule „Handel und Investitionen“, einschließlich Investitionsschutzbestimmungen, umfasst. Das zweite Instrument ist das Interimsabkommen über den Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Interim Agreement on Trade, im Folgenden „ITA“), das die Liberalisierung von Handel und Investitionen zum Gegenstand hat. Das ITA tritt mit Inkrafttreten des MGA außer Kraft und wird durch Letzteres ersetzt.