Erwägungsgrund 5 32026D1172
Das Übereinkommen von 2022 sollte das Übereinkommen von 2007, das bis zum 1. Februar 2028 verlängert wurde, ersetzen. Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens von 2007; es liegt daher in ihrem Interesse, das Übereinkommen von 2022 zu unterzeichnen und abzuschließen.