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Am 16. Dezember 2025 unterzeichnete die Kommission gemäß dem Beschluss (EU) 2025/2655 des Rates im Namen der Union das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine (im Folgenden „Übereinkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses. Ferner unterzeichnete die Kommission im Namen der Union die Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Annahme des Übereinkommens, die am 15. und 16. Dezember 2025 in Den Haag stattfand (im Folgenden „Diplomatische Konferenz“), und genehmigte die Annahme der Entschließung zur Festlegung der notwendigen Modalitäten für die Aufnahme der Tätigkeit der durch das Übereinkommen eingesetzten Schadensersatzkommission (im Folgenden „Schadensersatzkommission“) und die Erfüllung ihres Mandats.
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine im Namen der Union wird vorbehaltlich des…
In der dritten Verhandlungsrunde im Juli 2025 beschloss der INC, das Internationale Instrument zur Einrichtung einer Schadensersatzkommission für die Ukraine in…
Die Union ist fest entschlossen, sicherzustellen, dass die Russische Föderation die rechtlichen Folgen ihrer völkerrechtswidrigen Handlungen gegen die Ukraine…
Am 17. März 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/702 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Union an den Verhandlungen über ein internationales…
Im Jahr 2024 haben das Büro des Präsidenten der Ukraine, das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Ukraine, das Ministerium für auswärtige…
Das Übereinkommen sieht vor, dass die Schadensersatzkommission die zweite Komponente eines internationalen Schadensersatzmechanismus darstellt und dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.