Erwägungsgrund 1 32025D2655
Nach dem Beginn des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat der Europäische Rat die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 aufs Schärfste verurteilt und bekräftigt, dass die Russische Föderation die volle Verantwortung für diese Aggression sowie für die dadurch verursachte Zerstörung und den Verlust von Menschenleben trägt und dass sie für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden wird.