Erwägungsgrund 2 32026D1333
Um die Diversifizierung der Lieferketten für Wirtschaftsteilnehmer in der Union zu gewährleisten, ist es angezeigt, neue befristete Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für eine benannte Organisation einzuführen, womit die Abwicklung von mit dieser Organisation geschlossenen Operationen, Verträgen und anderen Vereinbarungen sowie Industriekäufe von dieser Organisation hergestellten kritischen Komponenten ermöglicht werden. Von den Wirtschaftsteilnehmern wird erwartet, dass sie vor Ablauf dieser Ausnahmeregelung geeignete Diversifizierungspläne festlegen und umsetzen, um einen Übergang zu alternativen Bezugsquellen zu ermöglichen.