Art. 2 32024D0699BESCHLUSS (EU) 2024/699 DER KOMMISSION vom 26. Februar 2024 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Anhangs X des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Der Vertreter/die Vertreterin der Europäischen Union im Unterausschuss für geografische Angaben wird ermächtigt, den Beschluss des Unterausschusses im Namen der…
Art. 2 32023D1313BESCHLUSS (EU) 2023/1313 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2023 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
Der Vertreter der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss wird ermächtigt, die Annahme des Beschlusses des Gemischten Ausschusses im Namen der Europäischen…
Art. 1 32022D1994Der Standpunkt, der im Namen der Union im Unterausschuss für geografische Angaben in Bezug auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist, beruht auf…
Art. 3 Abs. 1 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 306 des Abkommens eingesetzten Unterausschuss „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme seiner…
Art. 3 Abs. 1 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 179 des Abkommens eingesetzten Unterausschuss „Geografische Angaben“ in Bezug auf die Annahme seiner…
Art. 4 32014D0492BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/492/EU)
Für die Zwecke des Artikels 306 des Abkommens werden Änderungen des Abkommens aufgrund von Beschlüssen des Unterausschusses für geografische Angaben von der…