Beschluss (EU) 2026/1369 des Rates vom 12. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 238. Tagung in Bezug auf die Annahme der Änderung 19 zu Anhang 17 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten des Abkommens von Chicago und Mitglieder der ICAO, während die Union in bestimmten Gremien der ICAO Beobachterstatus genießt. Sechs Mitgliedstaaten sind derzeit im ICAO-Rat vertreten.
Erwägungsgrund 2 32026D1369
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