Beschluss (EU) 2026/714 des Rates vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 237. Tagung in Bezug auf die Annahme der Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten des Abkommens von Chicago (im Folgenden „Vertragsstaaten“) und Mitglieder der ICAO, während die Union in bestimmten Gremien der ICAO Beobachterstatus genießt. Sechs Mitgliedstaaten sind im ICAO-Rat vertreten.
Erwägungsgrund 2 32026D0714
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