Beschluss (EU) 2026/730 des Rates vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 237. Tagung in Bezug auf die Änderungen 3, 12 und 15 zu Anhang 16 Band I-III des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz
Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten des Abkommens von Chicago und Mitglieder der ICAO, während die Union in bestimmten Gremien der ICAO Beobachterstatus genießt. Sechs Mitgliedstaaten sind derzeit im ICAO-Rat vertreten
Erwägungsgrund 2 32026D0730
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