Erwägungsgrund 11 32026D1446
Stellt eine betroffene Person einen Antrag auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, sollte sie Zugang zu diesen personenbezogenen Daten, einschließlich der von einer Person, die Informationen gemeldet hat, bereitgestellten Daten, erhalten. Zur Wahrung der Anonymität sollte die Kommission der betroffenen Person weder den Namen der Person, die Informationen gemeldet hat, noch andere Informationen zur Verfügung stellen, durch die dieser direkt oder indirekt identifiziert werden könnte.